Institut für Emotionale Entwicklung und Konfliktmanagement
Praxis für Psychotherapie

Wir sind eine Praxis für Heilkundliche Psychotherapie und das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebueH). 

Für die psychotherapeutische Behandlung berechnen wir für das:

Erstgespräch (50min) 62,10 EUR (1,35 fache Satz)

Jede weitere Behandlung (50min) 89,70 EUR (1,95 fache Satz).

Gemäß UStG § 4 Abs.14 enthält der Rechnungsbetrag keine Umsatzsteuer. Weitere Kosten fallen nicht an.

Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen unsere Kosten leider nicht. Über ihre Private Krankenversicherung oder eine Private Zusatzversicherung gibt es jedoch Möglichkeiten, die heilkundlichen psychotherapeutischen Leistungen rückerstattet zu bekommen. Ob Sie sich die Kosten von Ihrer Privaten Krankenkasse rückerstatten lassen können, ergibt sich aus Ihrem persönlichen Versicherungstarif. Bei Unsicherheit fragen Sie bitte bei Ihrer Krankenkasse nach, ob heilkundliche Psychotherapie bzw. Psychotherapie nach dem Heilpraktiker Gesetz bei Ihnen mitversichert ist und welchen Anteil der Kosten Ihre Versicherung übernimmt. Die nicht erstattungsfähigen Kosten können Sie im Rahmen Ihrer jährlichen Steuererklärung als "außergewöhnliche Belastungen" gem. § 33 EStG in Abzug bringen.

Machen Sie aus dem Nachteil und den limitierten Vorgaben der gesetzlichen Krankenkassen einen Vorteil und nutzen Sie die Möglichkeiten unserer Privatpraxis. Als Privatpraxis können wir Ihnen in akuten Fällen kurzfristig Termine anbieten und gleichzeitig eine genau auf Sie abgestimmte Therapie- und Behandlungsform wählen. Diese Individualität ist unsere Stärke und Ihr Gewinn. Bitte sprechen Sie uns an, damit wir Sie bei diesen Fragestellungen ebenfalls unterstützen können.  

Grundlage für eine psychotherapeutische Behandlung ist immer ein Behandlungsvertrag, in dem alle notwendigen Details festgehalten werden.

Nicht wahrgenommene Termine müssen wir berechnen, soweit diese nicht 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt wurden. Dies gilt auch für Klienten, deren Therapie ansonsten von ihrer Privaten Krankenkasse bezahlt wird.

 

Soziales Honorar

Menschen mit geringem Einkommen (z. B. Geringverdiener, Arbeitslose, Rentner, Studenten) können für Psychotherapie individuell Sonderkonditionen vereinbaren - sprechen Sie uns einfach an. Wir benötigen in diesen Fällen einen Nachweis wie z. B. einen Sozialpass, Studiennachweis, Rentenbescheid oder ähnliches.

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